Abgeltung für Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung

Am 14. Mai 2004 wurde ein neuer Erlass GZ 682/5 III/6/03 unter dem Titel "Neuregelung des EDV/IT-Kustodiats, Abgeltung für Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung" veröffentlicht. Durch diesen Erlass wurden die Beträge für die IT-Betreuung erhöht und die Kennwerte verändert.

Die Zuständigkeitsmatrix für Kustoden kann man hier herunterladen: Zustaendigkeitsmatrix_Kustoden.rtf (83 kB, Stand vom November 2004)

Wenn die Betreuung von einem Vertragslehrer übernommen wird, müssen Dienstgeberanteile berücksichtigt werden (ca. 10%). Diese Dienstgeberanteile müssen aus der errechneten Maximalsumme (errechnet sich aus Zahl der Workstations und Schülerzahl) bezahlt werden und verringern damit den Betrag, der an den Kollegen/die Kollegin selbst zur Auszahlung kommt. Dieser Passus entfällt bei pragmatisierten Betreuern/Betreuerinnen bzw. der Auszahlung an Firmen (es gibt keine Dienstgeberanteile bei pragmatisierten Beamten - bei Firmen müssen sich diese selbst darum kümmern).

Der folgende Beitrag enthält noch die Zahlen aus dem Jahr 1999.

Die folgenden Information wurde von Mag. Peter Jillecek zusammengestellt. Anfragen bitte direkt an die E-Mail-Adresse peter.jillecek@aon.at senden.

Der Landesschulrat für Niederösterreich empfiehlt für die Abgeltung von Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung (im Folgenden IT-Betreuung genannt) nachstehende Vorgangsweise:

Für schuleigenes Personal (EDV-Kustoden etc.) kann die Abgeltung von Leistungen

erfolgen.

Informationen über den auszuzahlenden Betrag Checkliste für Dienststellenleiter Zum Muster eines Dienstvertrages

Abgeltung im Rahmen einer Nebentätigkeit (lohnsteuerpflichtig) - „klassische Nebentätigkeit"

Abgeltung im Rahmen einer Nebentätigkeit (einkommensteuerpflichtig) - „freies Dienstverhältnis"

Abgeltung im Rahmen der neuen Selbständigkeit

Abgeltung im Rahmen eines Gewerbebetriebes

Auszuzahlender Betrag:

Vom Dienststellenleiter maximal auszuzahlender Betrag im Falle einer Nebentätigkeit. Bei Pauschalabgeltung sollten höchstens 90 % des unten stehenden Betrages vergeben werden.

Die entsprechende Zeile ergibt sich auf Grund des jährlich zustehenden UT-8-Betrages (rechte Spalte).

  Pragmat. Lehrer als IT-Betreuer: Vertragslehrer als IT-Betreuer: Jährlicher Betrag UT-8:
Monatsbezug bis zu 42.600 S 46.446 41.271 50.000
  69.670 61.906 75.000
  92.893 82.542 100.000
  116.117 103.177 125.000
Monatsbezug über 42.600 S 47.846 50.000
  71.770 75.000
  95.693 100.000
  119.617 125.000

Checkliste für Dienststellenleiter 1999

  1. Ein Vertrag ist abzuschließen (lohn- oder einkommensteuerpflichtige Nebentätigkeit, je nach Wunsch des Dienstnehmers)
  2. Der Vertrag ist vom 1.1.1999 bis 31.12.1999 abzuschließen.
  3. Es sollten höchstens 90 % des auszuzahlenden Betrages vergeben werden.
  4. Anfang Dezember erfolgt die Meldung des IT-Betreuers über die geleisteten Arbeitsstunden.
  5. Der vereinbarte Betrag ist auszubezahlen.
  6. Bei lohnsteuerpflichtiger Nebentätigkeit ist der Ziffernschlüssel 1786 zu verwenden, bei einkommensteuerpflichtiger Nebentätigkeit der Ziffernschlüssel 1787.
  7. Die Auszahlung erfolgt über die Bundesbesoldung (wie z. B. bei einer Belohnung).

Muster eines Dienstvertrages:


Vertrag

über die Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung von IT-Arbeitsplätzen

Vertragspartner:

Dieser Vertrag wird abgeschlossen zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Dienststellenleiter der Schule ....... , Dir. Mag. ........., und Herrn / Frau Mag. ........

Vertragsgegenstand:

Herr / Frau Mag. ....... erbringt folgende Leistungen:

Im Rahmen dieses Vertrages sind ..... IT-Arbeitsplätze zu betreuen.

Herr / Frau hat sich über alle für die Leistungserbringung notwendigen Umstände ausreichend informiert.

Innerhalb eines Werktages muss auf Fehlermeldungen reagiert werden.

 

Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist das BG/BRG ......

 

Entgelt:

Das Entgelt für die IT-Betreuung beträgt pro Jahr ........

 

Laufzeit des Wartungsvertrages:

Der Vertrag läuft von 1.1.1999 bis 31.12.1999.

 

Anwendbares Recht:

Es gilt österreichisches Recht.

 

.................................., am ............................... .................................., am ...............................
___________________________ ___________________________
Mag. .......... Dir. Mag. .......................

Sie können den Dienstvertrag auch als Datei Vertrag.rtf hier herunterladen. (Umschalt- oder Shifttaste gedrückt halten und Link mit der Maus anklicken.)

Weitere Informationen: http://www.oepu-vbg.at (und weiter zum Menüpunkt EDV-Kustodiat) oder www.egger.ac/itoepu/

1. Seite Arbeitsgemeinschaft Informatik Gewerkschaft öffentlicher Dienst

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